Für die Wahl zum PGR gilt: Wahlberechtigt sind Gemeindemitglieder, die seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz auf dem Pfarrgebiet haben und mindestens 14 Jahre alt sind.
Für die Wahl zum KV gilt: Wahlberechtigt sind Gemeindemitglieder, die seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz auf dem Pfarrgebiet haben und mindestens 18 Jahre alt sind.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Wahl ist, dass Sie im Wählerverzeichnis der Pfarrei eingetragen sind. In Zweifelsfällen klären Sie die Eintragung bis spätestens zwei Wochen vor der Wahl.
Katholiken, die aktiv am Leben einer Pfarrgemeinde teilnehmen, in der sie nicht ihren Wohnsitz haben, können die Wahlberechtigung in dieser Pfarrgemeinde erlangen, wenn sie die Streichung im Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitz-Pfarrgemeinde beantragen, sich die Streichung schriftlich bestätigen lassen und dann spätestens sechs Wochen vor der Wahl bei dem Wahlausschuss der Pfarrgemeinde, in der sie wählen wollen, schriftlich die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.
Dazu nutzen Sie bitte die folgenden Formulare:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite https://www.erzbistumberlin.de/wir-sind/wahlen-2019/